Terror in Berlin vom 03.10.2011 beim Gottesdienst – Teil 1

– bitte unbedingt weit verteilen und Inhalt zur Rechtverteidigung studieren –

Der Gottesdienst vom 03.10.2016, der Gottesgedenktag an den Opfern des Holocaust , am Tag der Deutschen Einheit und Freiheit, wurde auf dem Platz des Friedens von der Polizei in einem bewaffneten Konflikt gestört. Der Gottesdienst war angekündigt.

Die Bundesrepublik wurde seit 1949 nicht ent-, sondern Renazifiziert (Art. 139 GG).

Menschenrechtler sind keine Systemgegner, sondern Systemkritiker. Systemgegner sind die, die Demonstrieren, Marschieren und Diskutieren, um ein anderes System wollen.

Systemkritiker sind nicht da, um das BRD-System aufzuheben oder zu beseitigen, sondern um das Recht durchzusetzen. Die Metaphysik der reinen Vernunft verlangt einen Widerstand gegen UN-Recht (Art. 20 (4) GG) – Kritik der reinen Vernunft – Kant. Kritik ist in Art. 17 Grundrecht berechtigt und Grundrecht befugt.

Die Anwendung von rechtwidriger Gewalt ist TERROR und zwar am Tag der Deutschen Einheit und Freiheit am 03.10.2011!

Wer Angaben zu den Tätern machen kann, kann dem Internationalen Zentrum für Menschenrecht auch anonym die Informationen mitteilen.

Dieser Polizeiterror ist auch nach dem zwingend-humanitärem Völkerrecht im 3. und 4. genfer Abkommen strafbar.

Opferhilfe Mensch e.V.
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