Der Rechtsanwalt hat für die Menschenrechtverletzung am Mandanten das Bundesverdienstkreuz erhalten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WikiProjekt_Bundesverdienstkreuz/2007/August
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention
Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff im Humboldt Forum Recht (ECtHR and national jurisdiction – The Görgülü Case) stellt fest, dass der Staat im Falle von Menschenrechtsverletzungen den vorherigen Zustand wiederherstellen müsse und, wenn diese andauerten, der Staat diese stoppen müsse (Ziffer 16). In diesem Vortrag wird von ihr in RZ 34 auch der Fall Sürmeli erwähnt, dem ein Stillstand der Rechtserlangung vom EGMR wegen überlanger Verfahrensdauer zugestanden wurde. Der Fall wurde von der Großen Kammer des EGMR durch Urteil vom 8. Juni 2006 entschieden.
EGMR hat konstatiert, dass bei menschenrechtswidriger überlanger Verfahrensdauer in Zivilverfahren die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht nicht als wirksame Beschwerdemöglichkeit im Sinne des Art. 13 EMRK angesehen werden könne:
„[…] so erinnert der Gerichtshof daran, dass die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht als wirksame Beschwerde im Sinne des Artikels 13 der Konvention angesehen werden kann und ein Beschwerdeführer demnach nicht verpflichtet ist, von diesem Rechtsbehelf Gebrauch zu machen, auch wenn die Sache noch anhängig ist (Sürmeli ./. Deutschland [GK], Nr. 75529/01, Rdnrn. 103–108, CEDH 2006-…) oder bereits abgeschlossen wurde (Herbst ./. Deutschland, Nr. 20027/02, 11. Januar 2007, Rdnrn. 65–66).“
– EGMR-Beschluss – 10/05/07: Rechtssache Skugor gegen Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 76680/01)[37]
Das Menschenrechtverletzungsopfer hat nichts erhalten.
Nur die Anwendung der Schocktherapie in Verbindung mit Aufklärung kann helfen, wenn sich Menschenrechtler, Menschenrechtbeistände und Menschenrechtkommissare sich für Menschenrechtverletzungsopfer einsetzten.
http://www.ichr.de/files/Genfer-Abkommen-Zivilpersonen-0.518.51.de.pdf
https://dejure.org/gesetze/SGB_I/65.html
BOT-SCHAFT – Wir BAUEN DIE ARCHE IN DER SINNES FLUT
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